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1. Die Bürokratie

Das Problem: Der Zugang zum Verbraucherinsolvenzverfahren und die Wohlverhaltensperiode sind mit sehr großem Verwaltungsaufwand und hohen Hürden verbunden. Die Schuldner kommen so entweder nicht in das Verfahren oder halten die Wohlverhaltensperiode nicht durch. Letzteres wird vor allem dann zum Problem werden, wenn nach der nun vorgesehenen Regelung nach Erteilung der Restschuldbefreiung nochmals für bis zu 4 Jahre Verfahrenskosten abbezahlt werden müssen (Gesamtdauer des Verfahrens dann bis zu 13 Jahre!).

Beispiel aus der Praxis: Um in das Verfahren zu gelangen, muss der Schuldner S mit 6 Gläubigern nach bisheriger Rechtslage Dutzende von Seiten an ausgefüllten Papieren und Kopien bei Gericht einreichen.

2. Das Kräfteverhältnis

Das Problem: Zur Entlastung der Justiz ist in der Insolvenzordnung zwingend vorgesehen, daß ein gerichtliches Verfahren erst dann beantragt werden kann, wenn eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern gescheitert ist. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte ein Großteil der Fälle durch einen Vergleich beigelegt werden, und damit ohne Durchführung des aufwendigen Restschuldbefreiungsverfahrens. Diese Hoffnung hat sich allerdings nicht erfüllt: Denn ein Vergleich kommt nur dann zu Stande, wenn zwischen den Beteiligten ein annähernd ausgewogenes Kräfteverhältnis besteht. Auch nach der nun vorgesehenen Insolvenzrechtsänderung bleibt es aber dabei, dass Lohnabtretungsgläubiger bevorzugt werden. Auch ist die Stellung des Schuldners während der Phase des außergerichtlichen Vergleichs nach wie vor zu schwach. Nicht zuletzt gehen viele Gläubiger leider wohl zu Recht davon aus, der Schuldner werde das langwierige Verfahren ohnehin nicht durchhalten, setzen mithin auf eine Blockadehaltung.

Beispiel aus der Praxis: Der vermögenslose Schuldner S bietet an, ein Drittel der Forderungen der Gläubiger im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs zu befriedigen. Trotzdem lehnen die Gläubiger ab, obwohl sie im Falle der Durchführung des Restschuldbefreiungsverfahrens insgesamt deutlich weniger erhalten würden.

 
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