Home / Aktuelles
Hintergrundmaterial
Ratgeber
FAQ InsO
FAQ Miete
FAQ Konto
FAQ Geldbußen/-strafen
Beratungsstellen
Materialien
Interessante Links
Presse / Medien
Über uns
 


Allgemeine Fragen: Was ist ein Insolvenzverfahren?


"Insolvenz" bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens können überschuldete Menschen sich von ihren Schulden befreien. Wer zahlungsunfähig ist oder zu werden droht, kann einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen.


Welches Verfahren trifft auf mich zu: Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren?


Zu unterscheiden sind das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Regelinsolvenzverfahren.
Wenn Sie selbständig sind oder einmal selbständig waren und mindestens 20 Gläubiger haben, müssen Sie das Regelinsolvenzverfahren beantragen. Aber auch ehemals Selbständige, gegen die Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, gehören in ein Regelinsolvenzverfahren. Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, beantragen Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren.


Von welchen Schulden kann ich nicht befreit werden?

Schulden aus Geldstrafen, Bußgeldern und Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung bleiben auch nach einem Insolvenzverfahren bestehen.


Wie viel kostet ein Insolvenzverfahren?

Wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, die Kosten des Verfahrens zu decken, können Sie eine Stundung der Kosten beantragen. Sollten Sie während des Insolvenzverfahrens pfändbares Einkommen erzielen, werden davon die Kosten des Verfahrens bezahlt. Sind nach dem Insolvenzverfahren noch Kosten übrig, können diese vier Jahre lang zurückgefordert werden. Dabei gelten die Einkommensgrenzen der Prozesskostenhilfe.

Meine Frau und ich haben gemeinsam Schulden, können wir zusammen ein Insolvenzverfahren beantragen?

Nein, das Insolvenzverfahren muß von jedem Schuldner einzeln beantragt werden. Sie müssen jeweils einen eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht stellen.

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?

Das Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung dauert sechs Jahre. Wenn Sie bereits vor dem 01.01.1997 zahlungsunfähig waren, verkürzt sich diese Laufzeit auf fünf Jahre. Beachten Sie bitte, dass dem Verbraucherinsolvenzverfahren noch zwei Verfahrensstufen vorgeschaltet sind. Das ist der Außergerichtliche Einigungsversuch und manchmal das Schuldenbereinigungsplanverfahren. Diese zwei Verfahrensstufen können auch über ein Jahr dauern.

Fragen zum Verbraucherinsolvenzverfahren:


Ich wollte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Gericht stellen. Dort sagte man mir, dass ich erst einen Außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen muß. Was ist das?


Der außergerichtliche Einigungsversuch ist die erste Stufe eines Insolvenzverfahrens. Dieser ist im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens zwingend vorgeschrieben. Mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt wird versucht, sich mit allen Gläubiger zu einigen. An die Gläubiger wird ein Zahlungsplan gesendet. Lehnt ein Gläubiger den Zahlungsplan ab und besteht keine Möglichkeit, mit dem Gläubiger nachzuverhandeln, ist der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert. Die Schuldnerberatungsstelle oder der Anwalt werden Ihnen das Scheitern des Außergerichtlichen Einigungsversuches bescheinigen. Erst mit dieser Bescheinigung können Sie einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens bei Gericht stellen.  

Wo kann ich ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen und was muß ich einreichen?

Die Antragsformulare auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten Sie bei Ihrem jeweils zuständigen Amtsgericht. Am besten geben Sie dort den Antrag mit allen Anlagen vollständig in entsprechender Kopienzahl für die Gläubiger ab. Dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein Schuldenbereinigungsplan beigefügt. Der Schuldenbereinigungsplan beinhaltet die Verteilung und Höhe der monatlichen Raten je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Schuldners und Interessen der Gläubiger. 
Vergessen Sie nicht, die Restschuldbefreiung und ggf. eine Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen.


Nachdem ich den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrnes abgegeben hatte, informierte mich das Gericht, dass ein Schuldenbereinigungsplanverfahren durchgeführt wird. Was ist und wie funktioniert das?

Der Schuldenbereinigungsplan wird nicht in jedem Fall durchgeführt. Nur wenn der Richter der Meinung ist, dass der Zahlungsplan von den Gläubigern überwiegend angenommen werden wird, wird der Schuldenbereinigungsplan allen Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt.
Stimmen mehr als die Hälfte der Gläubiger zu und haben diese die Forderungssummenmehrheit, kann der Richter die Zustimmung der ablehnenden Gläubiger zu diesem Schuldenbereinigungsplan unter bestimmten Voraussetzungen ersetzen. Der Schuldenbereinigungsplan wird dann durch richterlichen Beschluss festgestellt. Der Schuldner muß jetzt mit der Erfüllung des Schuldenbereinigungsplanes beginnen. Lehnt allerdings mindestens die Hälfte der Gläubiger ab, gilt der Schuldenbereinigungsplan als gescheitert. Anschließend wird das Insolvenzverfahren eröffnet.

Mein Insolvenzverfahren ist eröffnet worden, was heißt das?

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt der Richter einen Insolvenzverwalter ein, welcher das Vermögen des Schuldners verwertet. Außerdem muss der Schuldner seinen pfändbaren Anteil des Einkommens für die Dauer von sechs Jahren an den Treuhänder abführen. (Eine Abkürzung der Laufzeit auf fünf Jahre gilt für Schuldner, die bereits vor dem 1.1.1997 zahlungsunfähig waren.) Der abzuführende Anteil vom Einkommen richtet sich nach der Pfändungstabelle.

Wann bekomme ich keine Restschuldbefreiung?


Die Gläubiger können beantragen, dass Sie nicht von den Schulden befreit werden, wenn Sie wegen einer Insolvenzstraftat bereits eine rechtskräftig verurteilt worden sind, in den letzten drei Jahren vor Antragstellung falsche Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht wurden, um einen Kredit oder Leistungen aus öffentlichen Kassen zu erhalten oder Zahlungen an diese zu vermeiden, im Jahr vor der Antragstellung Vermögen verschwendet wurde oder so unangemessene Schulden gemacht wurden, dass Zahlungen an die Gläubiger dadurch unmöglich wurden, während des Insolvenzverfahrens falsche Angaben in den Vermögens-, Einkommens-, Gläubiger- oder Forderungsverzeichnissen gemacht wurden, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verletzt wurden.
Prüfen Sie vor Einleitung des Insolvenzverfahrens, ob solche Ausschlussgründe bei Ihnen vorliegen.

Was ist eine Wohlverhaltsperiode?

Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens beginnt die Wohlverhaltsperiode. In dieser Zeit muss der Schuldner folgende Pflichten erfüllen:


- Alle Einkünfte offen legen


- Den pfändbaren Teil des Einkommens an den Treuhänder
abführen Zahlungen ausschließlich an den Treuhänder leisten, d.h.
keinen Gläubiger bevorzugen.


- Dem Treuhänder und dem Gericht Mitteilung über jeden
Arbeitsplatz- oder Wohnungswechsel machen


- Im Falle von Arbeitslosigkeit sich um Arbeit bemühen und jede
zumutbaren Arbeit annehmen


- Ererbtes Vermögen zur Hälfte an den Treuhänder abführen.


Verletzt der Schuldner eine der aufgeführten Pflichten, kann das Gericht auf Antrag eines Gläubigers, die Restschuldbefreiung verweigern.
Weiterhin kann die Restschuldbefreiung versagt werden, wenn in dieser Zeit eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat erfolgt. 


Fragen zum Regelinsolvenzverfahren:

Was ist das Regelinsolvenzverfahren?



Vor Einleitung eines Regelinsolvenzverfahrens muß kein außergerichtlicher Einigungsversuch durchgeführt werden. Ein Schuldenbereinigungsplanverfahren wie manchmal im Verbraucherinsolvenzverfahren ist ebenfalls nicht notwendig. Sie können einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens demnach unmittelbar mit Zahlungsunfähigkeit einreichen. Nach Antragstellung wird evtl. ein vorläufiger Insolvenzverwalter die Zahlungsunfähigkeit prüfen oder sofort das Insolvenzverfahren eröffnet. Mit der Eröffnung des Verfahrens wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, welcher die Verfügungsgewalt über Vermögen und Einkommen des Schuldners hat. Im Übrigen läuft das Insolvenzverfahren wie das Verbraucherinsolvenzverfahren. In Sonderfällen kann ein sogenannter Insolvenzplan zum Erhalt des Unternehmens vorgeschlagen werden.


Wo und wie beantrage ich das Regelinsolvenzverfahren?

Das Insolvenzverfahren kann vom Schuldner selbst oder von einem Gläubiger beim jeweils zuständigen Amtsgericht beantragt werden. In Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg zuständig. Vergessen Sie nicht gleichzeitig den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu stellen und ggf. einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten. Zur Vorbereitung der Unterlagen sollten Sie eine Gläubiger- und Forderungsliste und einen Haushaltsplan erstellen. Falls einer Ihrer Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt, muss Ihre Antrag auf Restschuldbefreiung innerhalb von zwei Wochen nach gerichtlichen Hinweis gestellt werden.


Wie lange dauert ein Regelinsolvenzverfahren?

Da die Wohlverhaltensperiode und die Restschuldbefreiung im Regelinsolvenzverfahren nach den gleichen Regeln wie im Verbraucherinsolvenzverfahren erfolgt, müssen Sie den pfändbaren Anteil ihres Einkommens für die Dauer von sechs Jahren abführen.


Wo kann ich mich noch weiter informieren?

Broschüren:


Ratgeber für Betroffene: Ein Wegweiser zum Thema Schulden Herausgegeben von der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung in Berlin (LAG SIB e.V.)


Restschuldbefreiung – eine neue Chance für redliche Schuldner Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz

Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung – Chance in und nach der SelbständigkeitHerausgegeben von der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung in Berlin (LAG SIB e.V. - s. unter der Rubrik "Materialien")

Top