12.10.2021

Hartz IV Regelsatz verfassungswidrig!

Rechtsgutachten

Professorin Anne Lenze, Rechtswissenschaftlerin, kommt in ihrem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass die zum 01.01.2022 geplante sehr geringe Erhöhung der Regelsätze verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber ist durch das Grundgesetz dazu verpflichtet, die absehbare Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende, angesichts der Entwicklung der steigenden Lebenshaltungskosten, abzuwenden. Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstoße er damit gegen die Verfassung, so das Fazit der Rechtswissenschaftlerin.

Dieses Rechtsgutachten wurde u.A. vom Paritätischen Gesamtverband e.V. unterstützt.

Mit der Forderung „Versteckte Kürzungen bei den Ärmsten stoppen – rote Linie bei Hartz IV und Co.!” wendet sich nun ein breites Bündnis an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Bei existenzsichernden Leistungen müsse eine Inflation immer und zeitnah mindestens ausgeglichen werden.

Auch wir möchten daran erinnern, dass trotz der kommenden Koalitionsverhandlungen, eine Regierung es sich zur Aufgabe machen sollte, ihrem Verfassungsauftrag gerecht zu werden.