25.05.2022

Überschuldete Menschen benötigen mind. 38 % ihres Haushaltseinkommens für Wohnkosten

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamt

Im Jahr 2021 stand im bundesweiten Durchschnitt Ratsuchenden in einer Schuldnerberatungsstelle , durchschnittlich ein Haushaltsnettoeinkommen von € 1.368, - pro Monat zur Verfügung. Die Kosten für die Wohnung einschließlich Energie- und Nebenkosten machten 38 % des Haushaltseinkommens aus. Wird nur das Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners von durchschnittlich € 1.146, - betrachtet, so machten die Wohnkosten sogar 45 % aus. Anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 30. Mai bis zum 3. Juni 2022 teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit, dass die Wohnkosten überschuldeter Personen damit überdurchschnittlich hoch sind: In der Gesamtbevölkerung belief sich der Anteil der Wohnkosten am Haushaltseinkommen nach den aktuellsten Daten aus dem Jahr 2020 auf 22 %.